Balkonkraftwerk: Was ist erlaubt?
800 Watt, 2.000 Wp, Anmeldung im Marktstammdatenregister, Zähler und Stecker: die Regeln für Balkonkraftwerke in Deutschland, mit Quellen.
Veröffentlicht am
Kurz gesagt
Seit dem Solarpaket I (in Kraft seit 16. Mai 2024) ist ein Balkonkraftwerk einfach: bis 800 VA Wechselrichterleistung und bis 2.000 Wp Modulleistung, Anmeldung nur noch im Marktstammdatenregister, und ein alter Zähler darf vorerst bleiben. Für Steckersolargeräte gibt es seit Dezember 2025 außerdem eine eigene Produktnorm.
Die 800-Watt-Grenze und 2.000 Wp Modulleistung
- Ein Steckersolargerät darf mit insgesamt höchstens 800 VA Wechselrichterleistung einspeisen und höchstens 2.000 Wp installierte Modulleistung haben (§ 8 Abs. 5a EEG, Begriff in § 3 Nr. 43 EEG).
- Vor dem Solarpaket I galten nach der Netzanschlussregel VDE-AR-N 4105 nur 600 VA. Die neue Fassung VDE-AR-N 4105:2026-03 übernimmt die 800 VA (VDE FNN).
- Mehr Modulleistung als 800 Wp ist also erlaubt. Der Wechselrichter begrenzt dann zur Mittagszeit, dafür bringt die Anlage morgens, abends und bei Wolken mehr.
Anmeldung im Marktstammdatenregister
- Du meldest das Gerät nur im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur an, und zwar innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 2 MaStRV).
- Für Steckersolargeräte gibt es eine vereinfachte Registrierung. Du brauchst unter anderem Modul- und Wechselrichterleistung, Standort, Inbetriebnahmedatum und die Zählernummer (Verbraucherzentrale).
- Die Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Er bekommt die Daten aus dem MaStR und darf keine zusätzliche Meldung verlangen (Bundesnetzagentur).
Stromzähler
- Du darfst das Balkonkraftwerk übergangsweise mit deinem vorhandenen Zähler betreiben, auch wenn er rückwärts läuft. Die Messwerte gelten als richtig, bis ein Zweirichtungszähler eingebaut ist (§ 10a Abs. 3 EEG).
- Den Tausch übernimmt der Messstellenbetreiber. Laut Verbraucherzentrale dürfen dir für den Tausch selbst keine Kosten berechnet werden. Für den laufenden Betrieb einer modernen Messeinrichtung fällt ein jährliches Messentgelt an (Verbraucherzentrale FAQ).
Stecker: Schuko oder Wieland?
- Seit Dezember 2025 gibt es mit DIN VDE V 0126-95 eine eigene Produktnorm für Steckersolargeräte ohne Speicher (VDE, DKE-FAQ).
- Danach ist der normale Schuko-Stecker bis 960 Wp Modulleistung zulässig, wenn das Gerät bestimmte Schutzvorkehrungen hat. Für größere Anlagen bis 2.000 Wp ist eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z. B. nach DIN VDE V 0628-1) vorgesehen.
- Bei alter Hausinstallation oder Unsicherheit über den Stromkreis lohnt sich ein Blick von einer Elektrofachkraft.
Steuern
- Für Module, Wechselrichter und Speicher zahlst du beim Kauf 0 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG, seit 2023).
- Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Bei Balkonkraftwerken gibt es meist ohnehin keine Einnahmen, weil der eingespeiste Strom nicht vergütet wird.
Weiterlesen
Häufige Fragen
Wie viel Leistung darf ein Balkonkraftwerk haben?
Der Wechselrichter darf höchstens 800 VA einspeisen, die Module dürfen zusammen bis zu 2.000 Wp haben (§ 8 Abs. 5a EEG, seit 16. Mai 2024).
Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja, aber nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Die Meldung beim Netzbetreiber entfällt.
Darf ich mein Balkonkraftwerk mit einem alten Zähler betreiben?
Ja, übergangsweise auch mit einem rückwärtslaufenden Zähler, bis der Messstellenbetreiber einen Zweirichtungszähler einbaut (§ 10a EEG).
Ist der Schuko-Stecker erlaubt?
Nach der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 ja, bis 960 Wp Modulleistung und mit bestimmten Schutzvorkehrungen. Darüber ist eine spezielle Energiesteckvorrichtung nötig.
