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Balkonkraftwerk-Planer

Balkonkraftwerk in der Mietwohnung

Darf der Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten? Was seit Oktober 2024 für Mieter und Wohnungseigentümer gilt, mit Gesetzesquellen.

Veröffentlicht am

Kurz gesagt

Seit dem 17. Oktober 2024 gehören Steckersolargeräte zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Mieter und Wohnungseigentümer haben damit grundsätzlich einen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Bei der Art der Montage können Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaft aber mitreden.

Was gilt für Mieter?

  • Nach § 554 Abs. 1 BGB kannst du verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen.
  • Ablehnen darf der Vermieter nur, wenn ihm die Veränderung nach Abwägung der Interessen nicht zuzumuten ist. Er kann eine zusätzliche Sicherheit verlangen. Abweichende Vereinbarungen zu deinem Nachteil sind unwirksam.
  • Mitreden kann der Vermieter vor allem beim „Wie“, etwa bei Statik, Optik, Brand- oder Denkmalschutz. Ob er pauschal ein Windlastgutachten oder einen Fachbetrieb verlangen darf, ist umstritten (Verbraucherzentrale).
  • Tipp: Bitte schriftlich um Erlaubnis und beschreibe kurz Gerät, Ort und Befestigung. Eine Vorlage:

Sehr geehrte/r …, ich möchte an meinem Balkon in der Wohnung [Adresse, Lage] ein Steckersolargerät anbringen (Modell [Name], [Anzahl] Module mit zusammen [Wp] Wp, Wechselrichter max. 800 VA). Die Module werden mit der Herstellerhalterung am Geländer befestigt und gegen Herabfallen gesichert. Ich bitte Sie nach § 554 Abs. 1 BGB um Ihre Erlaubnis. Mit freundlichen Grüßen

Was gilt in Eigentümergemeinschaften?

  • Nach § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen.
  • Über die Durchführung, also das „Wie“, beschließt die Gemeinschaft im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung.

Montage

Wie du das Balkonkraftwerk sicher anbringst, erklären wir im Ratgeber Montage auf Balkon, Dach und im Garten.

Versicherung

Eine Versicherungspflicht gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt aber, das Gerät der Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung zu melden und sich das bestätigen zu lassen. Als Betreiber haftest du, wenn zum Beispiel ein Modul im Sturm herunterfällt und jemanden verletzt (Verbraucherzentrale FAQ).

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Häufige Fragen

Darf mein Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?

Grundsätzlich nicht. Seit dem 17. Oktober 2024 haben Mieter nach § 554 BGB einen Anspruch auf Erlaubnis. Der Vermieter kann nur ablehnen, wenn ihm die Veränderung nach Abwägung der Interessen nicht zuzumuten ist.

Was gilt in einer Eigentümergemeinschaft?

Nach § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer ein Steckersolargerät verlangen. Über die Art der Durchführung entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss.