Balkonkraftwerk anmelden: Schritt für Schritt im Marktstammdatenregister
So meldest du dein Balkonkraftwerk in rund 15 Minuten im Marktstammdatenregister an: Frist, benötigte Angaben, Speicher, Zähler und typische Fehler.
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Kurz gesagt
Du meldest dein Balkonkraftwerk nur im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur an, innerhalb eines Monats nach dem ersten Einstecken. Die Anmeldung ist kostenlos und dauert mit Konto-Anlage etwa 15 Minuten. Seit April 2024 gibt es eine vereinfachte Registrierung: Neben deinen persönlichen Daten brauchst du nur noch fünf Angaben zum Gerät (Bundesnetzagentur). Beim Netzbetreiber musst du dich nicht mehr melden.
Das brauchst du vorher
Leg dir diese Angaben bereit:
| Angabe | Wo du sie findest |
|---|---|
| Adresse, an der das Gerät hängt | deine Wohnadresse |
| Datum der Inbetriebnahme | der Tag, an dem du das Gerät zum ersten Mal eingesteckt hast |
| Gesamtleistung der Module in Watt | Datenblatt oder Typenschild, z. B. 2 × 450 W = 900 W |
| Leistung des Wechselrichters in Watt | Typenschild oder Datenblatt, höchstens 800 W |
| Zählernummer | auf deinem Stromzähler und auf der Stromrechnung |
| bei Speicher: Kapazität | Datenblatt, z. B. 1,92 kWh |
Die Zählernummer wird vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht (pv magazine).
Schritt 1: Registrierung starten
Öffne das Marktstammdatenregister und wähle die Registrierung einer Anlage. Bei der Art der Anlage wählst du Solaranlage und dann steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk).
Schritt 2: Benutzerkonto anlegen
Wenn du noch kein Konto hast, legst du eins an: Name, E-Mail-Adresse, Passwort. Danach bekommst du eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Kommt sie nicht an, schau im Spam-Ordner nach.
Schritt 3: Dich als Anlagenbetreiber eintragen
Einmalig trägst du dich als Betreiber ein, also mit Name und Adresse als Privatperson (Verbraucherzentrale). Bei weiteren Geräten musst du das nicht wiederholen.
Schritt 4: Das Balkonkraftwerk eintragen
Im vereinfachten Formular gibst du die Angaben aus der Tabelle oben ein:
- Standort des Geräts. Den vorgeschlagenen Namen „Balkonkraftwerk“ kannst du lassen.
- Datum der Inbetriebnahme: der Tag, an dem das Gerät zum ersten Mal Strom ins Hausnetz eingespeist hat, also meist das erste Einstecken. Nicht das Kaufdatum.
- Leistung der Module in Watt, zusammengezählt, höchstens 2.000 W.
- Leistung des Wechselrichters in Watt, höchstens 800 W.
- Zählernummer.
Achte auf die Einheit: Trag 800 ein, nicht 0,8, wenn das Feld Watt verlangt.
Schritt 5: Speicher mit anmelden (falls vorhanden)
Ein Balkonspeicher ist eine eigene Einheit im Register. Du kannst ihn im selben Ablauf zusammen mit dem Balkonkraftwerk registrieren, dafür öffnet sich eine Zusatzabfrage, unter anderem nach der Kapazität (MaStR-FAQ). Kaufst du den Speicher später, registrierst du ihn nachträglich als eigene Einheit.
Schritt 6: Bestätigung speichern
Nach dem Absenden bekommt dein Gerät eine MaStR-Nummer, die mit „SEE“ beginnt. Die Registrierungsbestätigung kannst du als PDF herunterladen. Heb sie auf, etwa für den Vermieter, die Versicherung oder ein Förderprogramm.
Was danach passiert
- Der Netzbetreiber bekommt deine Daten automatisch aus dem Register. Eine eigene Meldung bei ihm ist seit dem 16. Mai 2024 nicht mehr nötig (Bundesnetzagentur).
- Misst dein Zähler die Einspeisung nicht richtig, kann der Netzbetreiber einen Zählertausch veranlassen. Du darfst das Gerät schon vorher betreiben, und der Tausch darf dich nichts kosten (Verbraucherzentrale).
Umzug, Abbau, Verkauf
Alles meldest du ebenfalls innerhalb eines Monats im Register (MaStR-FAQ):
- Umzug: Im Konto die Einheit bearbeiten und den neuen Standort eintragen.
- Abbau: Die Einheit als vorübergehend oder endgültig stillgelegt melden.
- Verkauf oder Weitergabe: Nicht neu registrieren. Alter und neuer Betreiber übertragen den Eintrag gemeinsam im Register.
Was passiert, wenn ich nicht anmelde?
Wer nicht, zu spät oder falsch registriert, handelt ordnungswidrig. Das Gesetz sieht dafür ein Bußgeld vor (§ 21 MaStRV, § 95 EnWG). Da die Anmeldung kostenlos ist und nur wenige Minuten dauert, lohnt sich das Risiko nicht.
Typische Fehler
- Kilowatt statt Watt: 800 W sind 800, nicht 0,8.
- Spitzenleistung statt Nennleistung: Beim Wechselrichter zählt die Nennleistung laut Typenschild.
- Kaufdatum statt Inbetriebnahme: Maßgeblich ist das erste Einstecken.
- Speicher vergessen: gleich im selben Ablauf mit eintragen.
- Falsche Zählernummer: vom Zähler selbst abschreiben, nicht raten.
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Häufige Fragen
Wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Eine Meldung beim Netzbetreiber ist seit dem 16. Mai 2024 nicht mehr nötig, er bekommt die Daten automatisch.
Bis wann muss ich anmelden?
Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme, also nach dem ersten Einstecken.
Kostet die Anmeldung etwas?
Nein, die Registrierung im Marktstammdatenregister ist gebührenfrei.
Muss ich einen Balkonspeicher extra anmelden?
Ja, der Speicher ist eine eigene Einheit. Du kannst ihn aber im selben Ablauf zusammen mit dem Balkonkraftwerk registrieren.
